Bundespolizei Waidhaus vollstreckt vier Haftbefehle an zwei Tagen | Weiden24

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vor 2 Tagen
Die Bundespolizei Waidhaus hat bei Grenzkontrollen auf der A 6 innerhalb von zwei Tagen vier Haftbefehle vollstreckt. (Symbolbild: Petra Hartl)
Die Bundespolizei Waidhaus hat bei Grenzkontrollen auf der A 6 innerhalb von zwei Tagen vier Haftbefehle vollstreckt. (Symbolbild: Petra Hartl)
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Die Bundespolizei Waidhaus hat bei Grenzkontrollen auf der A 6 innerhalb von zwei Tagen vier Haftbefehle vollstreckt. (Symbolbild: Petra Hartl)

Bundespolizei Waidhaus vollstreckt vier Haftbefehle an zwei Tagen

Die Bundespolizei Waidhaus hat bei Grenzkontrollen auf der A 6 innerhalb von zwei Tagen vier Haftbefehle vollstreckt. Die Betroffenen zahlten die Geldstrafen und konnten weiterreisen.

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat im Rahmen der wieder eingeführten Grenzkontrollen auf der Autobahn A 6 innerhalb von zwei Tagen vier Haftbefehle vollstreckt. Am Samstagabend kontrollierten die Beamten einen 43-jährigen Rumänen, der als Mitfahrer in einem Auto mit moldauischer Zulassung unterwegs war. Laut Polizeibericht ergab die Überprüfung eine Ausschreibung zur Festnahme wegen Trunkenheit im Verkehr. Der Mann konnte die Geldstrafe von 1.021 Euro sofort begleichen und durfte weiterreisen.

Am Sonntag kontrollierten die Beamten einen 44-jährigen Mann in einem Transporter mit bulgarischer Zulassung. Ein Datenabgleich ergab, dass der Bulgare zur Festnahme wegen Diebstahls gesucht wurde. Eine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen konnte er durch Zahlung von 2.177 Euro umgehen. Auch er konnte seine Reise fortsetzen.

Am selben Tag wurde ein 26-jähriger Rumäne in einem Fahrzeug mit rumänischer Zulassung kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Leipzig suchte den Mann wegen Diebstahls. Der Rumäne beglich die Geldstrafe und die Verfahrenskosten in Höhe von 881 Euro und durfte weiter fahren.

Ebenfalls am Sonntag nahmen Bundespolizisten einen 30-jährigen Mann in einem Auto mit rumänischer Zulassung fest. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf den Rumänen wegen eines besonders schweren Diebstahls suchte. Die Gesamtstrafe betrug 160 Tage Ersatzfreiheitsstrafe oder 4.800 Euro. Der Mann zahlte die Strafe und konnte weiterreisen.

 
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