Nachdem das Landgericht Weiden den 46-jährigen Angeklagten im sogenannten Champagner-Prozess in Weiden Ende April freigesprochen hat, scheint die juristische Aufarbeitung in dem komplexen Fall noch nicht abgeschlossen zu sein. Denn: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie Florian Bauer, Richter und Pressesprecher am Landgericht Weiden, auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien am Donnerstag mitteilt, haben mehrere Verfahrensbeteiligte innerhalb einer Woche Revision eingelegt.