Die ungarische Justiz geht mit der non-binären Person hart ins Gericht. Das hohe Strafmaß kam aber nicht überraschend - über dem Prozess lag von Anfang an der Schatten der Politik.
Das Budapester Stadtgericht hat die non-binäre deutsche Person Maja T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter Jozsef Sos, der das Urteil verlas, sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige antifaschistische Person an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt war.
Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch berufen werden. Es stellt die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fest. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Richter Sos. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidigung einen Freispruch.
Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten „Tag der Ehre“ teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer.
Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor. T. selbst nahm im Prozess zu den Vorwürfen nicht Stellung.
Der Fall hatte in Ungarn für großes Aufsehen gesorgt. Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orban und andere Regierungsmitglieder hatten mehrfach ihre Erwartung nach einer harten Bestrafung geäußert. Orban stufte außerdem die „Antifa-Gruppierung“ als Terrororganisation ein.
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