Ein 29-Jähriger wurde bei einer Grenzkontrolle in Waidhaus festgenommen. Er war per Haftbefehl gesucht. Nach Zahlung der Strafe durfte er weiterreisen.
Am Samstag (20. Juli) kontrollierten Bundespolizisten der Inspektion Waidhaus im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen einen Pkw mit deutscher Zulassung, der über die A6 aus Tschechien einreiste. Im Fahrzeug befand sich ein 29-jähriger deutscher Staatsangehöriger, den die Staatsanwaltschaft München per Haftbefehl suchte. Der Datenabgleich mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab einen aktuellen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I. Hintergrund des Haftbefehls war eine nicht beglichene Geldstrafe wegen Diebstahls in Höhe von 3.120 Euro. Zusätzlich forderte die Justiz einen Strafrest von 18 Euro, eine Wertersatzeinziehung über 1.140 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 1.152,95 Euro. Der Gesamtbetrag belief sich damit auf 5.430,95 Euro.
Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann den Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle in Waidhaus. Noch am selben Tag beglichen die Eltern des Festgenommenen den Gesamtbetrag bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus. Nach Zahlung der vollständigen Summe konnte der 29-Jährige weiterreisen.