K.o.-Tropfen: Mit höheren Strafen mögliche Täter abschrecken | Weiden24

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Hubig: „Bis hierhin und nicht weiter. Und wenn du diese Linie überschreitest, dann wird es richtig heftig.“ (Symbolbild) (Bild: Christian Thiele/dpa)
Hubig: „Bis hierhin und nicht weiter. Und wenn du diese Linie überschreitest, dann wird es richtig heftig.“ (Symbolbild) (Bild: Christian Thiele/dpa)
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Hubig: „Bis hierhin und nicht weiter. Und wenn du diese Linie überschreitest, dann wird es richtig heftig.“ (Symbolbild) (Bild: Christian Thiele/dpa)

K.o.-Tropfen: Mit höheren Strafen mögliche Täter abschrecken

Potenzielle Täter sollen wissen: „Wenn du diese Linie überschreitest, dann wird es richtig heftig.“ Justizministerin Hubig setzt auf Abschreckung und Prävention.

Beim Thema K.o.-Tropfen wären höhere Strafen aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig für potenzielle Täter ein deutliches Zeichen der Abschreckung. „Das ist schon ein starkes Signal und ein starkes Stoppschild, wenn man weiß: Wenn man so etwas tut, dann ist man mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe dabei“, sagte die SPD-Politikerin im ARD-„Morgenmagazin“.

Die Bundesregierung will für den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen höhere Strafen. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll laut einem Entwurf der Bundesregierung künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Dazu sollen K.o.-Tropfen rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug. 

Abschreckung alleine helfe nie, sagte die Justizministerin. „Wir brauchen Aufklärung, wir brauchen eine bessere Prävention – alles, was dazugehört.“ Als Gesetzgeber sei es wichtig, zu sagen: „Bis hierhin und nicht weiter. Und wenn du diese Linie überschreitest, dann wird es richtig heftig.“ 

Hubig: Nicht Betroffene müssen sich schämen, sondern Täter

Am Nachmittag steht die erste Beratung zu dem Vorhaben im Bundestag an. Die geplante Reform ist früheren Angaben zufolge Teil einer Gesamtstrategie der Bundesregierung zum besseren Schutz vor Gewalt. Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien.

Hubig sagte: „Wir müssen es in der Gesellschaft schaffen, dass nicht die Betroffenen diejenigen sind, die sich schämen, sondern, dass es die Täter sind.“ An der Frage, wie der Schutz verbessert werden könne, werde in den Ländern und Kommunen ständig gearbeitet. „Wir haben mittlerweile ein deutlich höheres Netz an Möglichkeiten, wo man zum Beispiel anonym die Spuren sichern kann.“

© dpa-infocom, dpa:260923-930-729870/1

 
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