Ein 67-Jähriger wollte in Regenstauf eine Schreckschusswaffe samt Munition abgeben. Doch mit seinem Vorgehen löste er ein Strafverfahren aus.
„Eigentlich gut gemeint und doch falsch gemacht” – so beschreibt die Polizei das Handeln eines 67-Jährigen aus dem Landkreis Regensburg. Der Mann klingelte am Donnerstagvormittag an der Tür der Polizeiinspektion Regenstauf, wobei er ein Holster mit einer Waffe in der Hand hielt. Denn er wollte einen kleinen Schreckschussrevolver samt Munition abgeben.
„Der Besitz der Waffe ist zwar erlaubnisfrei, aber das Führen in der Öffentlichkeit erfordert grundsätzlich einen sogenannten kleinen Waffenschein”, heißt es im Polizeibericht. Diesen habe der Mann aber nicht, weshalb den Beamten aus rechtlich verpflichtenden Gründen keine andere Wahl geblieben sei, als ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz einzuleiten.
„Unabhängig davon ist ein solches Vorgehen nicht ungefährlich, da es zu Verwechslungen mit fatalen Folgen kommen kann”, so die Polizei. Wer geerbte oder gefundene Waffen abgeben will, solle telefonisch die nächstgelegene Polizeiinspektion verständigen, und das weitere Vorgehen zu erfragen.