Polizei stoppt überladenen Transporter auf A 6 | Weiden24

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Ein überbreiter und überladener Transporter mit erheblichen Mängeln wurde auf der A6 bei Pleystein gestoppt. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt. (Bild: VPI Weiden)
Ein überbreiter und überladener Transporter mit erheblichen Mängeln wurde auf der A6 bei Pleystein gestoppt. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt. (Bild: VPI Weiden)
Ein überbreiter und überladener Transporter mit erheblichen Mängeln wurde auf der A6 bei Pleystein gestoppt. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt. (Bild: VPI Weiden)
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Ein überbreiter und überladener Transporter mit erheblichen Mängeln wurde auf der A6 bei Pleystein gestoppt. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt. (Bild: VPI Weiden)

Polizei stoppt überladenen Transporter auf A 6

Bei Pleystein auf der A 6 war Schluss: Die Polizei untersagte einem Fahrer die Weiterfahrt. Sein Transporter war total überladen, viel zu breit und wies erhebliche Mängel auf.

Beamte des Zolls Waidhaus haben am Dienstag, 22. Juli, auf der A 6 bei Pleystein einen Kleintransporter mit Anhänger gestoppt, der mit einem großen Silo beladen war. Schon bei der ersten Kontrolle fiel auf, dass das Fahrzeug die zulässigen Abmessungen überschritt. Die Verkehrspolizeiinspektion Weiden wurde zur Unterstützung hinzugezogen.

Die anschließende Kontrolle brachte zahlreiche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ans Licht. Die Gesamtbreite des Fahrzeugs mit Ladung betrug 3,84 Meter, was eine Sondergenehmigung erfordert hätte, die jedoch nicht vorlag. Zudem war die Ladung unzureichend gesichert, und der Anhänger war überladen. Technische Mängel an der Bremseinrichtung und nicht vorschriftsmäßige Reifen wurden ebenfalls festgestellt. Außerdem fehlte das vorgeschriebene Abreißseil, das bei einer Trennung von Zugfahrzeug und Anhänger als Notbremseinrichtung dient.

Aufgrund der Vielzahl an Mängeln wurde die Weiterfahrt durch die Polizei untersagt. Gegen den Fahrer und den Halter des Fahrzeugs wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen eingeleitet. Eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich wurde erhoben. Die Polizei weist daraufhin, dass Sondertransporte nur mit Genehmigung und unter Einhaltung aller Vorschriften durchgeführt werden dürfen.

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