Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland | Weiden24

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Der Zoll warnt vor dem Import von Feuerwerkskörpern. Das Bild zeigt sichergestellte Pyrotechnik. Vergangenes Jahr wurden sieben Tonnen aus dem Verkehr gezogen.  (Bild: Hauptzollamt Regensburg)
Der Zoll warnt vor dem Import von Feuerwerkskörpern. Das Bild zeigt sichergestellte Pyrotechnik. Vergangenes Jahr wurden sieben Tonnen aus dem Verkehr gezogen. (Bild: Hauptzollamt Regensburg)
Der Zoll warnt vor dem Import von Feuerwerkskörpern. Das Bild zeigt sichergestellte Pyrotechnik. Vergangenes Jahr wurden sieben Tonnen aus dem Verkehr gezogen. (Bild: Hauptzollamt Regensburg)
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Der Zoll warnt vor dem Import von Feuerwerkskörpern. Das Bild zeigt sichergestellte Pyrotechnik. Vergangenes Jahr wurden sieben Tonnen aus dem Verkehr gezogen. (Bild: Hauptzollamt Regensburg)

Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland

Der Zoll warnt vor dem Kauf von Feuerwerk aus dem Ausland, das nicht den deutschen Sicherheitsstandards entspricht. Jährlich werden große Mengen dieser Pyrotechnik beschlagnahmt.

Der Jahreswechsel rückt näher, und damit auch die Zeit, in der vielerorts Feuerwerk gekauft wird. Doch Vorsicht: Einige Produkte, die in benachbarten Ländern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards und können beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben. Zollbeamtinnen und -beamte stellen jedes Jahr bei Kontrollen und in Paketsendungen unter anderem nicht konforme und teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicher. Allein im Jahr 2024 waren es über sieben Tonnen. Darüber informiert der Zoll in einer Pressemitteilung. Die Behörde rät bei dieser Gelegenheit, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren.

Aus CE-Zeichen achten

Alle im deutschen Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem CE-Zeichen versehen werden. Die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk ohne CE-Zeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland diese geltenden Kriterien nicht erfüllt oder sogar gefälschte Zulassungszeichen verwendet werden. Derartige Pyrotechnik wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt. Wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu schmuggeln, macht sich strafbar. Das ist das eine.

Das andere: „Ungeprüftes Feuerwerk ist sehr gefährlich. Es ist oft schlecht verarbeitet und kann unkontrolliert explodieren. Dabei kann es zu schweren Verletzungen kommen“, betont René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. „Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen.“

Erlaubnis notwendig?

Für bestimmte Kategorien und Arten von Pyrotechnik ist außerdem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese beim Überwachen, ob Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen eingehalten werden.

Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter www.zoll.de.

 
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