Haftbefehle bei Grenzkontrollen auf A 6 vollstreckt | Weiden24

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Bei Grenzkontrollen auf der A 6 bei Waidhaus vollstreckt die Bundespolizei zwei Haftbefehle. Beide Männer können durch Zahlung ihrer Schulden die Haft abwenden. (Symbolbild: Petra Hartl)
Bei Grenzkontrollen auf der A 6 bei Waidhaus vollstreckt die Bundespolizei zwei Haftbefehle. Beide Männer können durch Zahlung ihrer Schulden die Haft abwenden. (Symbolbild: Petra Hartl)
Bei Grenzkontrollen auf der A 6 bei Waidhaus vollstreckt die Bundespolizei zwei Haftbefehle. Beide Männer können durch Zahlung ihrer Schulden die Haft abwenden. (Symbolbild: Petra Hartl)
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Bei Grenzkontrollen auf der A 6 bei Waidhaus vollstreckt die Bundespolizei zwei Haftbefehle. Beide Männer können durch Zahlung ihrer Schulden die Haft abwenden. (Symbolbild: Petra Hartl)

Haftbefehle bei Grenzkontrollen auf A 6 vollstreckt

Bei Kontrollen auf der A 6 bei Waidhaus vollstreckt die Bundespolizei zwei Haftbefehle. Beide Männer können durch Zahlung ihrer Schulden die Haft abwenden.

Am Wochenende hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen auf der Autobahn A 6 zwei Haftbefehle vollstreckt. Dies geht aus einer Meldung der Bundespolizei hervor. Ein 34-jähriger Deutscher, der mit einem internationalen Linienbus von Warschau nach Paris unterwegs war, wurde von der Staatsanwaltschaft Gera wegen einer nicht bezahlten Ordnungswidrigkeit gesucht. Das Amtsgericht Stadtroda hatte ihn im November 2025 zu einem Bußgeld von 60 Euro verurteilt. Da die Geldbuße nicht bezahlt wurde, ordnete die Staatsanwaltschaft Erzwingungshaft an. Der Mann konnte die Haft abwenden, indem er die Geldbuße und 41 Euro Verfahrenskosten bezahlte.

Bei einer weiteren Kontrolle am Sonntagvormittag wurde ein 20-jähriger Bulgare überprüft. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vor, da er eine Geldstrafe von 440 Euro wegen Diebstahls nicht beglichen hatte. Das Amtsgericht Völklingen hatte ihn im Juli 2024 verurteilt. Durch die Zahlung der Strafe und 158 Euro Verfahrenskosten konnte er eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.

 
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