Paintball-Markierer bei Grenzkontrolle auf A6 sichergestellt | Weiden24

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Bei einer Kontrolle auf der A6 bei Waidhaus wurden fünf Männer mit verbotenen Paintball-Markierern gestoppt. (Bild: Bundespolizei)
Bei einer Kontrolle auf der A6 bei Waidhaus wurden fünf Männer mit verbotenen Paintball-Markierern gestoppt. (Bild: Bundespolizei)
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Bei einer Kontrolle auf der A6 bei Waidhaus wurden fünf Männer mit verbotenen Paintball-Markierern gestoppt. (Bild: Bundespolizei)

Paintball-Markierer bei Grenzkontrolle auf A6 sichergestellt

Bei einer Kontrolle auf der A6 bei Waidhaus wurden fünf Männer mit verbotenen Paintball-Markierern gestoppt. Der Besitz sowie die Einfuhr nach Deutschland verboten.

Am Montagnachmittag haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei einer Kontrolle auf der Autobahn A6 fünf Personen mit verbotenen Paintball-Markierern und weiteren Zubehörteilen kontrollier. Die Einsatzkräfte stellten die Waffen sicher und leiteten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.

Die Bundespolizisten kontrollierten die fünf Franzosen im Alter von 27 bis 50 Jahren in einem Auto auf der A6 bei Waidhaus. Die Männer waren zuvor gemeinsam aus Tschechien nach Deutschland eingereist. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten zehn Paintball-Markierer sowie 27 sogenannte Laufteile.

Nach ersten Erkenntnissen fallen die Paintball-Markierer und Zubehörteile laut Bundespolizei unter die Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes. Da die Gegenstände nicht ausreichend gekennzeichnet waren – insbesondere fehlte die erforderliche Kennzeichnung „F im Fünfeck“ –, ist der Besitz sowie die Einfuhr nach Deutschland verboten. Erforderliche Erlaubnisse nach dem Waffengesetz konnten die Franzosen nicht vorweisen.

Die fünf Männer gaben an, in Tschechien an einem Paintballturnier teilgenommen zu haben. Sie räumten den Besitz und die Einfuhr der Gegenstände gegenüber den Beamten ein. Die Bundespolizei beschlagnahmte die Paintball-Markierer und das Zubehör. Gegen die Männer leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestatteten die Bundespolizisten den Franzosen die Weiterreise.

 
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