Tausende Bilder von Missbrauch von Kindern auf PC: Bewährungsstrafe für 54-Jährigen | Weiden24

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Ein FBI-Tipp brachte die Weidener Ermittler auf die Spur eines 54-Jährigen. Der musste sich nun vor dem Amtsgericht wegen des Besitzes tausender Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder verantworten. (Symbolbild: dpa/Arne Dedert)
Ein FBI-Tipp brachte die Weidener Ermittler auf die Spur eines 54-Jährigen. Der musste sich nun vor dem Amtsgericht wegen des Besitzes tausender Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder verantworten. (Symbolbild: dpa/Arne Dedert)
Ein FBI-Tipp brachte die Weidener Ermittler auf die Spur eines 54-Jährigen. Der musste sich nun vor dem Amtsgericht wegen des Besitzes tausender Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder verantworten. (Symbolbild: dpa/Arne Dedert)
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Ein FBI-Tipp brachte die Weidener Ermittler auf die Spur eines 54-Jährigen. Der musste sich nun vor dem Amtsgericht wegen des Besitzes tausender Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder verantworten. (Symbolbild: dpa/Arne Dedert)

Tausende Bilder von Missbrauch von Kindern auf PC: Bewährungsstrafe für 54-Jährigen

Nach einem FBI-Tipp fanden Beamte auf dem PC eines 54-Jährigen Tausende Dateien mit Missbrauchsdarstellungen. Beim Prozess in Weiden bekam der Mann eine Bewährungsstrafe.

Durch einen Hinweis des FBI wurde die Weidener Polizei auf einen 54-jährigen Mann im Landkreis Neustadt/WN aufmerksam. Bei der Hausdurchsuchung entdeckten sie auf seinem Computer und einer Festplatte insgesamt 8469 belastende Bilder und Videos, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigten. Die Darstellung beinhaltete unter anderem Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren und Männer beim Geschlechtsakt mit den Minderjährigen. Der Mann tätigte vor Gericht die Aussage, dass er viele Bilder nicht angesehen habe und „neugierig“ gewesen sei, wobei sich das Geschehen über mehrere Jahre erstreckte.

Urteil und Geldauflage

Vor dem Schöffengericht in Weiden klagte die Staatsanwältin Sofie Huber den Mann an. Eine zweijährige Bewährungsstrafe wurde beantragt; ihm wurde bewusster Besitz der Dateien, jedoch keine Beteiligung an der Herstellung, vorgeworfen. Der Verteidiger Stephan Gesierich plädierte für ein Jahr auf Bewährung mit Ratenzahlungen einer möglichen Geldauflage. Das Gericht entschied auf eine freiheitsentziehende Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Zusätzlich wurde eine Zahlung von 3600 Euro an das Weidener Frauenhaus verhängt. Das Urteil fiel somit milder aus, als die Staatsanwaltschaft ursprünglich gefordert hatte.

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