Urteil im Champagner-Prozess: Freispruch für den Angeklagten | Weiden24

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Der letzte Tage im Champagner-Prozess in Weiden. (Bild: juh)
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Der letzte Tage im Champagner-Prozess in Weiden. (Bild: juh)

Urteil im Champagner-Prozess: Freispruch für den Angeklagten

Nach dem tödlichen Vorfall mit einer vergifteten Champagnerflasche hat das Landgericht Weiden den Angeklagten freigesprochen. Die Beweislage reichte der Strafkammer für eine Verurteilung nicht aus.

Im Prozess um eine mit Drogen vergiftete Champagnerflasche hat das Landgericht in Weiden den Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Vorsitzende Richter betonte, dass einerseits kein Tatnachweis gegen den beschuldigten 46-Jährigen habe geführt werden können. Zudem sei der Hauptbelastungszeuge auch nicht glaubwürdig gewesen. Für die vorherige Untersuchungshaft bekomme der Angeklagte nun eine Entschädigung, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Hintergrund des Falls war, dass eine Gruppe am Abend des 13. Februar 2022 in einem Restaurant in Weiden eine Flasche Champagner geordert hatte. Bekommen hatten die Gäste dann eine Flasche, in der MDMA - bekannt als der Wirkstoff der Droge Ecstasy - war. Acht Menschen tranken davon, ein Gast starb. Die anderen erlitten teils lebensgefährliche Verletzungen. Die Flasche soll über ein Lager im Raum Arnheim in den Niederlanden in den Handel gekommen sein und dann versehentlich ausgeschenkt worden sein.

Drogen zur Tarnung in Champagnerflasche gefüllt

Der beschuldigte Niederländer war wegen fahrlässiger Tötung, siebenfacher fahrlässiger Körperverletzung und bandenmäßigen Drogenhandels angeklagt. Er wurde in allen Punkten freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, Mitglied einer Gruppe zu sein, die in großen Mengen MDMA produziert haben soll, um es im In- und Ausland zu verkaufen. In der Anklage hatte es geheißen, der 46-Jährige sei Logistiker der Gruppe gewesen und habe die Drogen in jener Lagerhalle aufbewahrt. Zur Tarnung soll die Droge dort in der Champagnerflasche abgefüllt gewesen sein.

Überraschend kam der Freispruch letztlich nicht. Denn die Strafkammer hatte den 46-Jährigen bereits vor rund zwei Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen. Damals hieß es, dass es aufgrund der Beweisaufnahme in dem seit Dezember laufenden Verfahren keinen dringenden Tatverdacht mehr gebe. Der Prozess dauerte insgesamt 21 Verhandlungstage. Etwa 40 Zeugen und 3 Sachverständige hatten in dem Verfahren ausgesagt.

 
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