Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle bei Grenzkontrollen | Weiden24

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Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus vollstreckten in der Nacht zum Donnerstag (16. Juli) bei den Grenzkontrollen an der A6 zwei Haftbefehle. (Symbolbild: Bundespolizei)
Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus vollstreckten in der Nacht zum Donnerstag (16. Juli) bei den Grenzkontrollen an der A6 zwei Haftbefehle. (Symbolbild: Bundespolizei)
Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus vollstreckten in der Nacht zum Donnerstag (16. Juli) bei den Grenzkontrollen an der A6 zwei Haftbefehle. (Symbolbild: Bundespolizei)
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Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus vollstreckten in der Nacht zum Donnerstag (16. Juli) bei den Grenzkontrollen an der A6 zwei Haftbefehle. (Symbolbild: Bundespolizei)

Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle bei Grenzkontrollen

Bei Grenzkontrollen auf der A6 hat die Bundespolizei Waidhaus zwei gesuchte Steuerhinterzieher festgenommen. Beide konnten ihre Geldstrafen begleichen und die Reise fortsetzen.

In der Nacht zum Donnerstag hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen auf der Autobahn A6 zwei Haftbefehle vollstreckt. Die beiden gesuchten Steuerhinterzieher konnten ihre Justizschulden in Höhe von insgesamt 3600 Euro begleichen und anschließend weiter reisen.

Zunächst kontrollierten die Beamten einen 44-jährigen rumänischen Staatsbürger, der als Fahrgast in einem Fernreisebus nach Deutschland einreiste. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit einem Haftbefehl nach ihm suchte. Das Amtsgericht Nürnberg hatte den Mann wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 2.200 Euro verurteilt. Ein Bekannter zahlte die geforderte Geldstrafe sowie die Verfahrenskosten bei der Polizeiinspektion Neu-Ulm ein, sodass der Rumäne seine Reise fortsetzen konnte. Kurze Zeit später fassten die Bundespolizisten einen weiteren gesuchten Steuerhinterzieher. Gegen den 35-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut vor. Das Amtsgericht Landshut hatte ihn im Februar 2024 wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro verurteilt. Der 35-Jährige bezahlte den Betrag noch an der Kontrollstelle und konnte daraufhin seine Reise fortsetzen.

 
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