Bundespolizei Waidhaus vollstreckt Haftbefehle bei Grenzkontrollen auf A6 | Weiden24

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vor 6 Stunden
Die Bundespolizei Waidhaus vollstreckt bei Grenzkontrollen auf der A6 mehrere Haftbefehle gegen Verkehrssünder. Ein Bulgare muss ins Gefängnis. (Symbolbild: Petra Hartl)
Die Bundespolizei Waidhaus vollstreckt bei Grenzkontrollen auf der A6 mehrere Haftbefehle gegen Verkehrssünder. Ein Bulgare muss ins Gefängnis. (Symbolbild: Petra Hartl)
Die Bundespolizei Waidhaus vollstreckt bei Grenzkontrollen auf der A6 mehrere Haftbefehle gegen Verkehrssünder. Ein Bulgare muss ins Gefängnis. (Symbolbild: Petra Hartl)
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Die Bundespolizei Waidhaus vollstreckt bei Grenzkontrollen auf der A6 mehrere Haftbefehle gegen Verkehrssünder. Ein Bulgare muss ins Gefängnis. (Symbolbild: Petra Hartl)

Bundespolizei Waidhaus vollstreckt Haftbefehle bei Grenzkontrollen auf A6

Gleich mehrere Haftbefehle vollstreckt die Bundespolizei Waidhaus am Wochenende. Die Beamten führen Grenzkontrollen auf der A6 durch und stoßen dabei auf die Gesuchten. Ein Bulgare muss ins Gefängnis.

Am Wochenende haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen auf der Autobahn A6 mehrere Haftbefehle vollstreckt. Laut dem Pressebericht der Bundespolizei, muss ein Mann nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ins Gefängnis. Allein am Samstag vollstreckten die Beamten innerhalb einer Stunde gleich drei Haftbefehle.

Bei einer Kontrolle am Samstagnachmittag am Bahnhof in Weiden stellten die Beamten fest, dass gegen einen irakischen Staatsangehörigen eine offene Haftstrafe vorlag. Der Mann hatte eine Geldbuße der Stadt Weiden in Höhe von 20 Euro nicht bezahlt. Durch die Zahlung der Geldbuße und zusätzlicher Kosten in Höhe von 75 Euro konnte er die Haft abwenden.

Kurz darauf gingen den Beamten bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus zwei weitere Gesuchte ins Netz. Ein 36-jähriger Moldauer beglich seine Justizschulden aus einem Strafverfahren bei dem er sich wegen des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise verantworten musste. Er zahlte knapp 1.900 Euro an der Grenzkontrollstelle.

Fast zeitgleich konnte ein 49-jähriger Tscheche einer Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Er bezahlte 2.500 Euro Strafe und Verfahrenskosten in Höhe von 236 Euro per Kartenterminal. Das Amtsgericht München hatte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Beide Männer konnten ihre Reise fortsetzen.

Am Sonntag kontrollierten Bundespolizisten einen 39-jährigen Bulgaren, der als Insasse eines Transporters nach Deutschland einreisen wollte. Bei der Überprüfung stellten die Beamten einen nationalen Haftbefehl fest. Das Amtsgericht Ludwigsburg hatte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.

 
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